Kinderreisepass Ausgabe
Beschreibung
Achtung: Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Der Kinderreisepass liegt bei der zuständigen Stelle bereit, in der er beantragt wurde.
Das Kind muss zwecks Identitätsprüfung bei der Beantragung des Kinderreisepasses anwesend sein. Falls es nicht dabei sein kann, wird zunächst nur ein vorläufiges Dokument ausgestellt. Spätestens bei Ausgabe des vorläufigen Dokuments muss jedoch eine Identitätsprüfung durch die zuständige Stelle erfolgen, sonst wird der Pass nicht ausgehändigt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Ausstellung beantragt wurde.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Hemmoor - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Rathausplatz
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Rathausplatz
Anzahl: 60
Gebühren: nein
Hemmoor, Bahnhof
Regionalbahn: Cuxhaven-Hamburg
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1164
21741 Hemmoor
Stichwörter
Einwohnermeldestelle, Einwohnerwesen, Meldebehörde, Meldestelle, Meldewesen, Passamt, Sicherheit, Ordnung, Bürgerbüro, Standesamt
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen