Kinderreisepass Ausgabe

    Kinderreisepass Ausgabe

    Beschreibung

    Achtung: Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

    Der Kinderreisepass liegt bei der zuständigen Stelle bereit, in der er beantragt wurde.

    Das Kind muss zwecks Identitätsprüfung bei der Beantragung des Kinderreisepasses anwesend sein. Falls es nicht dabei sein kann, wird zunächst nur ein vorläufiges Dokument ausgestellt. Spätestens bei Ausgabe des vorläufigen Dokuments muss jedoch eine Identitätsprüfung durch die zuständige Stelle erfolgen, sonst wird der Pass nicht ausgehändigt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Ausstellung beantragt wurde.

    Ansprechpartner

    Stadt Bockenem - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 130

    31163 Bockenem

    Hausanschrift

    Buchholzmarkt 1

    31167 Bockenem

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Am Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Am Rathaus
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bockenem, Busbahnhof
      Linie:
      • Bus: k.A.

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 05067 242-399

    Telefon Festnetz: 05067 242-333

    Telefon Festnetz: 05067 242-334

    E-Mail: ema@bockenem.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.05.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de