Kinderreisepass Meldung wegen Wiederauffinden
Beschreibung
Achtung: Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Wird ein Kinderreisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Bersenbrück - Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Eingang Quakenbrücker Straße
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Eingang Quakenbrücker Straße
Anzahl: 4 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bersenbrück, Markt
Linie:- Bus: k.A.
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1380
49589 Bersenbrück
Kontaktperson
Frau Renate Schuckmann
Frau Kerstin Stoffergoes
Telefon Festnetz: 05439 962-114
E-Mail: stoffergoes@bersenbrueck.de
Frau Jule Kröger
Frau Elena Schellenberg
Telefon Festnetz: 05439 962-222
E-Mail: schellenberg@bersenbrueck.de
Frau Sandra Hengelage-Schmidt
Telefon Festnetz: 05439 962-223
Bankverbindung
Samtgemeinde Bersenbrück
Empfänger: Samtgemeinde Bersenbrück
IBAN: DE28 2655 1540 0010 0035 98
BIC: NOLADE21BEB
Bankinstitut: Kreissparkasse Bersenbrück
erforderliche Unterlagen
- wieder gefundener Kinderreisepass
Fristen
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 02.12.2013