Kinderreisepass Meldung wegen Wiederauffinden
Beschreibung
Achtung: Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Wird ein Kinderreisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Stadt Dissen am Teutoburger Wald - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Vor dem Bürgerbüro (gegenüberliegende Straßenseite)
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Vor dem Bürgerbüro
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Dissen aTW, Krümpel
Linie:- Bus: 148, 309, 413, 416, 419, 420, 425, 426, 436, 461, 466, 467, 475, N6, X460.
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Gebäude ist ebenerdig erreichbar.
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Stadtkasse Dissen aTW
Empfänger: Stadtkasse Dissen aTW
IBAN: DE77 2655 0105 1623 1013 57
BIC: NOLADE22XXX
Bankinstitut: Sparkasse Osnabrück
erforderliche Unterlagen
- wieder gefundener Kinderreisepass
Fristen
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 02.12.2013