Kinderreisepass Meldung wegen Wiederauffinden
Beschreibung
Achtung: Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Wird ein Kinderreisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Gemeinde Cappeln (Oldenburg) - Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplätze stehen ausreichend in unmittelbarer Nähe zur Verfügung
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04478 9484-16
Fax: 04478 9484-26
Telefon Festnetz: 04478 9484-17
E-Mail: meldeamt@cappeln.de
Kontaktperson
Herr Alexander Dedden (Standesbeamter)
Postanschrift
Am Markt 3
49692 Cappeln (Oldenburg)
Fax: 04478 9484-26
Telefon Festnetz: 04478 9484-17
E-Mail: meldeamt@cappeln.de
Frau Christine Hellmann
Postanschrift
Am Markt 3
49692 Cappeln (Oldenburg)
Fax: 04478 9484-26
Telefon Festnetz: 04478 9484-16
E-Mail: hellmann@cappeln.de
Frau Antonia Kaiser
Postanschrift
Am Markt 3
49692 Cappeln (Oldenburg)
Telefon Festnetz: 04478 9484-17
Fax: 04478 9484-26
E-Mail: kaiser@cappeln.de
Internet
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, Meldeamt, Meldebehörde, Meldewesen, Passamt
erforderliche Unterlagen
- wieder gefundener Kinderreisepass
Fristen
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 02.12.2013