Kinderreisepass Meldung wegen Fund

    Kinderreisepass Meldung wegen Wiederauffinden

    Beschreibung

    Achtung: Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

    Wird ein Kinderreisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Wiefelstede - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 1

    26215 Wiefelstede

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Neben dem Eingang
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Neben dem Rathaus
      Anzahl: 15  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Wiefelstede, Kirchstraße
      Linie:
      • Bus: K.A.

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04402 965-132

    Telefon Festnetz: 04402 965-137

    Telefon Festnetz: 04402 965-133

    Telefon Festnetz: 04402 965-136

    Fax: 04402 965-199

    E-Mail: buergerbuero@wiefelstede.de

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Wiefelstede

    Empfänger: Gemeinde Wiefelstede

    IBAN: DE22 2805 0100 0043 3200 50

    Bankinstitut: Landesparkasse zu Oldenburg

    Gemeinde Wiefelstede

    Empfänger: Gemeinde Wiefelstede

    IBAN: DE29 2802 0050 1681 7215 00

    Bankinstitut: Oldenburgische Landesbank

    Gemeinde Wiefelstede

    Empfänger: Gemeinde Wiefelstede

    IBAN: DE48 2806 1822 0100 0012 00

    Bankinstitut: Oldenburger Volksbank

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • wieder gefundener Kinderreisepass

    Fristen

    Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 02.12.2013

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de