Kinderreisepass Meldung wegen Wiederauffinden
Beschreibung
Achtung: Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Wird ein Kinderreisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Hinweise für Burgwedel: Kinderreisepass Meldung wegen Wiederauffinden
Hinweis:
Der früher erhältliche Kinderreisepass wird seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr ausgestellt, verlängert oder geändert (Adresse, Augenfarbe, Größe). Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Hinweise für Burgwedel: Kinderreisepass Meldung wegen Wiederauffinden
Das Wiederauffinden des Kinderreisepasses ist dem Bürgerbüro der Stadt Burgwedel bekanntzugeben.
Ansprechpartner
Für Burgwedel wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- wieder gefundener Kinderreisepass
Hinweise für Burgwedel: Kinderreisepass Meldung wegen Wiederauffinden
Der wiederaufgefundene Kindereisepass ist zur Erklärung im Bürgerbüro der Stadt Burgwedel vorzulegen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Burgwedel: Kinderreisepass Meldung wegen Wiederauffinden
Passgesetz (PassG)
Fristen
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Hinweise für Burgwedel: Kinderreisepass Meldung wegen Wiederauffinden
Das Wiederauffinden und die Vorlage des Kinderreisepasses haben unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu erfolgen.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Burgwedel: Kinderreisepass Meldung wegen Wiederauffinden
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 02.12.2013