Kinderreisepass Meldung wegen Fund

    Kinderreisepass Meldung wegen Wiederauffinden

    Beschreibung

    Achtung: Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

    Wird ein Kinderreisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Grasleben - Einwohnermeldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 4

    38368 Grasleben

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do, Fr: 08:30 - 12:00 Uhr Di: 14:00 - 16:00 Uhr Do: 14:00 - 18:00 Uhr

    Bankverbindung

    Samtgemeindekasse Grasleben

    Empfänger: Samtgemeindekasse Grasleben

    IBAN: DE55 2505 0000 0005 8025 17

    BIC: NOLADE2HXXX

    Bankinstitut: Braunschw. Landessparkasse

    Weitere Informationen

    Der barrierefreie Zugang für das Erdgeschoss befindet sich am Haupteingang (hinterer Eingang, am Parkplatz, Glastür).

    Version

    Technisch erstellt am 04.12.2009

    Technisch geändert am 10.11.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • wieder gefundener Kinderreisepass

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 02.12.2013

    Version

    Technisch erstellt am 13.11.2013

    Technisch geändert am 15.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024