Kinderreisepass Meldung wegen Fund

    Kinderreisepass Meldung wegen Wiederauffinden

    Beschreibung

    Achtung: Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

    Wird ein Kinderreisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Stadt Wittingen - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 35

    29378 Wittingen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Am Rathaus
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Links vom Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Wittingen, Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Braunschweig - Wittingen - Uelzen
    • Haltestelle: Wittingen, Rathaus
      Linie:
      • Bus: 120, 121, 125, 137, 138

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 05831 262-0

    Telefon Festnetz: 05831 261-213

    Telefon Festnetz: 05831 261-212

    Telefon Festnetz: 05831 261-214

    Telefon Festnetz: 05831 261-215

    E-Mail: stadt@wittingen.eu

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldlose Zahlung, Bargeldzahlung, Girocard

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • wieder gefundener Kinderreisepass

    Fristen

    Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 02.12.2013

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de