Kinderreisepass Meldung wegen Diebstahl

    Kinderreisepass Meldung wegen Diebstahl

    Beschreibung

    Achtung: Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

    Der Diebstahl eines Kinderreisepasses muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.

    Ansprechpartner

    Stadt Dissen am Teutoburger Wald - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Stievenstraße 3

    49201 Dissen am Teutoburger Wald

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Vor dem Bürgerbüro (gegenüberliegende Straßenseite)
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Vor dem Bürgerbüro
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Dissen aTW, Krümpel
      Linie:
      • Bus: 148, 309, 413, 416, 419, 420, 425, 426, 436, 461, 466, 467, 475, N6, X460.

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Gebäude ist ebenerdig erreichbar. 

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05421 303-160

    Fax: 05421 303-360

    E-Mail: buergerbuero@dissen.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadtkasse Dissen aTW

    Empfänger: Stadtkasse Dissen aTW

    IBAN: DE77 2655 0105 1623 1013 57

    BIC: NOLADE22XXX

    Bankinstitut: Sparkasse Osnabrück

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 02.12.2013

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English