Kinderreisepass Meldung wegen Diebstahl
Beschreibung
Achtung: Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Der Diebstahl eines Kinderreisepasses muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Freren - Bürgerbüro
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1251
49830 Freren
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: direkt am Rathaus
Anzahl: 30 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: direkt am Rathaus
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Freren, Markt
Linie:- Bus: k.A.
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Samtgemeinde Freren
Empfänger: Samtgemeinde Freren
IBAN: DE82 2665 0001 0007 0220 07
BIC: NOLADE21EMS
Bankinstitut: Sparkasse Emsland
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 02.12.2013