Kinderreisepass Meldung wegen Diebstahl
Beschreibung
Achtung: Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Der Diebstahl eines Kinderreisepasses muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.
Ansprechpartner
Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Dienstag 8.00 - 13.00 Uhr, sowie 14.00 - 17.00 Uhr Mittwoch 8.00 - 13.00 Uhr Donnerstag 8.00 -13.00 Uhr, sowie 14.00 - 18.00 Uhr Freitag 8.00 - 12.30 Uhr
Kontaktperson
Frau Lübbers
Frau Lammers
Frau Pinkernell
Frau Schomaker
Frau Telgen
Frau Snijders
Frau Fabrizius
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 02.12.2013