Kinderreisepass Meldung wegen Diebstahl
Beschreibung
Achtung: Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Der Diebstahl eines Kinderreisepasses muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.
Ansprechpartner
Gemeinde Wiefelstede - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Neben dem Eingang
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Neben dem Rathaus
Anzahl: 15
Gebühren: nein
Wiefelstede, Kirchstraße
Bus: K.A.
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag  08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Samstag 10:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04402 965-132
Telefon Festnetz: 04402 965-133
Telefon Festnetz: 04402 965-136
Telefon Festnetz: 04402 965-137
E-Mail: buergerbuero@wiefelstede.de
Bankverbindung
Gemeinde Wiefelstede
Empfänger: Gemeinde Wiefelstede
IBAN: DE48 2806 1822 0100 0012 00
Bankinstitut: Oldenburger Volksbank
Gemeinde Wiefelstede
Empfänger: Gemeinde Wiefelstede
IBAN: DE29 2802 0050 1681 7215 00
Bankinstitut: Oldenburgische Landesbank
Gemeinde Wiefelstede
Empfänger: Gemeinde Wiefelstede
IBAN: DE22 2805 0100 0043 3200 50
Bankinstitut: Landesparkasse zu Oldenburg
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 02.12.2013