Kinderreisepass Meldung wegen Diebstahl
Beschreibung
Achtung: Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Der Diebstahl eines Kinderreisepasses muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kinderreisepass Meldung wegen Diebstahl
Wenn Sie den Kinderreisepass nicht mehr haben, weil er entwendet worden ist, ist der Verlust unverzüglich bei einem der Bürgerbüros anzuzeigen (Verlustanzeige).
Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.
Ansprechpartner
Für Oldenburg (Oldenburg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kinderreisepass Meldung wegen Diebstahl
- Die Verlustanzeige können Sie online durchführen.
- Alternativ kann die Anzeige auch persönlich oder schriftlich per E-Mail, postalisch oder per Fax vorgenommen werden.
Informationen zur Neubeantragung finden Sie unter Kinderreisepass
Fristen
Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kinderreisepass Meldung wegen Diebstahl
Bei Wiederauffinden des gestohlenen Kinderreisepasses ist dieser unverzüglich in einem der Bürgerbüros vorzulegen. Weitere Informationen zur Meldung des Wiederauffindens gibt es hier.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 02.12.2013