Kinderreisepass Meldung wegen Diebstahl

    Kinderreisepass Meldung wegen Diebstahl

    Beschreibung

    Achtung: Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

    Der Diebstahl eines Kinderreisepasses muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Frickensteinplatz 2

    26721 Emden

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    * Montag und Dienstag 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr * Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr * Donnerstag 8.00 bis 17.00 Uhr * Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 4921 87101800

    Telefon Festnetz: +49 4921 871800

    E-Mail: 433@emden.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 02.12.2013

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de