Kinderreisepass Meldung wegen Diebstahl
Beschreibung
Achtung: Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Der Diebstahl eines Kinderreisepasses muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Aue - Bürgeramt
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz:
Anzahl: 20
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplatz:
Anzahl: 20
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bürgerbüro Wrestedt Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr Mi. 08:00 - 12:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Bürgerbüro Bad Bodenteich Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr Mi. 08:00 - 12:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Außerhalb der Öffnungszeiten bitte Termin vereinbaren. Wir empfehlen Ihnen, nach Möglichkeit auch innerhalb dieser Öffnungszeiten zur Vermeidung unnötiger Wege mit Ihrem Ansprechpartner im Rathaus einen Termin zu vereinbaren.
Kontakt
Telefon Festnetz: 05802 955-17(Frau Brammer - Bürgeramt Wrestedt)
Telefon Festnetz: 05802 955-16(Frau Brammer - Bürgeramt Wrestedt)
Telefon Festnetz: 05802 955-40(Frau Knust - Bürgeramt Bad Bodenteich)
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 02.12.2013