Kinderreisepass Meldung wegen Diebstahl
Beschreibung
Achtung: Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Der Diebstahl eines Kinderreisepasses muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Horneburg - Fachbereich 1 - Bürgerservice und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Lange Straße
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Der barrierefreie Zugang befindet sich hinter dem Gebäude. Dort befindet sich auch ein Behindertenstellplatz. Im Gebäude selbst ist ein Treppenlift vorhanden.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sabine Wissemann (Sachbearbeiterin)
Postanschrift
Lange Straße 47/49
21640 Horneburg
Telefon Festnetz: 04163 8079-73
Fax: 04163 8079-77
E-Mail: buergerbuero@horneburg.de
E-Mail: wissemann@horneburg.de
Frau Nicole Vasel (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04163 8079-71
Fax: 04163 8079-77
E-Mail: buergerbuero@horneburg.de
E-Mail: vasel@horneburg.de
Frau Christina Mehrkens (Sachbearbeiterin)
Fax: 04163 8079-77
Telefon Festnetz: 04163 8079-72
E-Mail: buergerbuero@horneburg.de
E-Mail: mehrkens@horneburg.de
Internet
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 02.12.2013