Kinderreisepass Meldung wegen Diebstahl

    Kinderreisepass Meldung wegen Diebstahl

    Beschreibung

    Achtung: Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

    Der Diebstahl eines Kinderreisepasses muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Ritscherstraße 4

    37431 Bad Lauterberg im Harz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09.00 - 12.30 Uhr Dienstag 09.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr Mittwoch 09.00 - 12.30 Uhr Donnerstag 09.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr Freitag 09.00 - 12.30 Uhr sowie jeden 1. Samstag im Monat 09.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05524 853-135

    Fax: 05524 853-223

    E-Mail: buergerbuero@badlauterberg.de

    E-Mail: rathaus@badlauterberg.de

    Version

    Technisch erstellt am 10.01.2023 (von: Webservice, Stadt Bad Lauterberg im Harz)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Stadt Bad Lauterberg im Harz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 02.12.2013

    Version

    Technisch erstellt am 13.11.2013 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 15.12.2023 (von: Witte, Farina Isabell)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)