Kinderreisepass Meldung wegen Verlust

    Kinderreisepass Meldung wegen Verlust

    Beschreibung

    Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

    Ist der Kinderreisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).

    Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Kinderreisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Kinderreisepass benötigt, muss ein neuer Kinderreisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kinderreisepass Meldung wegen Verlust

    Allgemeine Informationen

    Wenn Sie den Kinderreisepass nicht mehr haben, weil er unauffindbar oder verloren worden ist, müssen Sie diesen Verlust sofort anzeigen (Verlustanzeige).

    Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich.



    Allgemeine Informationen

    Wenn Sie den Kinderreisepass nicht mehr haben, weil er unauffindbar oder verloren worden ist, müssen Sie diesen Verlust sofort anzeigen (Verlustanzeige).

    Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.

    Ansprechpartner

    Für Oldenburg (Oldenburg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Formulare

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kinderreisepass Meldung wegen Verlust

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kinderreisepass Meldung wegen Verlust

    • Die Verlustanzeige können Sie online durchführen.
    • Alternativ kann die Anzeige auch persönlich oder schriftlich per E-Mail, postalisch oder per Fax vorgenommen werden.

    Informationen zur Neubeantragung finden Sie unter Kinderreisepass

    • Die Verlustanzeige können Sie online durchführen.
    • Alternativ kann die Anzeige auch persönlich oder schriftlich per E-Mail, postalisch oder per Fax vorgenommen werden.

    Informationen zur Neubeantragung finden Sie unter Kinderreisepass

    Fristen

    Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kinderreisepass Meldung wegen Verlust

    gebührenfrei

    gebührenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kinderreisepass Meldung wegen Verlust

    Bei Wiederauffinden des verlorenen Kinderreisepasses ist dieser unverzüglich im Bürgerbüro vorzulegen. Weitere Informationen zur Meldung des Wiederauffindes gibt es hier.

    Bei Wiederauffinden des verlorenen Kinderreisepasses ist dieser unverzüglich im Bürgerbüro vorzulegen. Weitere Informationen zur Meldung des Wiederauffindes gibt es hier.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 03.02.2012

    Version

    Technisch erstellt am 13.11.2013 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 15.12.2023 (von: Witte, Farina Isabell)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)