Kinderreisepass Meldung wegen Verlust
Beschreibung
Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Ist der Kinderreisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Kinderreisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Kinderreisepass benötigt, muss ein neuer Kinderreisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Hinweise für Schneverdingen: Kinderreisepass: Meldung Verlust/Diebstahl
Ist der Kinderreisepass nicht mehr auffindbar, wurde verloren oder gestohlen, muss der Verlust sofort angezeigt werden.
Wird weiterhin ein Kinderreisepass benötigt, muss ein neuer beantragt werden.
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Kinderreisepass zu beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.
Hinweise für Schneverdingen: Kinderreisepass: Meldung Verlust/Diebstahl
Der Verlust/Diebstahl ist im Bürgerbüro der Stadt Schneverdingen anzuzeigen. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.
Ansprechpartner
Stadt Schneverdingen - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05193 93-333
E-Mail: buergerbuero@schneverdingen.de
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, Fundbüro, Gewerbeamt, Kfz-Zulassung
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 03.02.2012