Kinderreisepass Meldung wegen Verlust

    Kinderreisepass Meldung wegen Verlust

    Beschreibung

    Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

    Ist der Kinderreisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).

    Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Kinderreisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Kinderreisepass benötigt, muss ein neuer Kinderreisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Stelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Unter den Linden 18

    21435 Stelle

    Öffnungszeiten

    Montag: 8.30 - 12.00 Uhr Dienstag: 7.00 - 12.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag: 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr Erster Sonnabend im Monat 8.30 – 12.00 Uhr (oder nach Vereinbarung) Für Anliegen im Standesamt, z.B. Anmeldung zur Eheschließung o.ä., vereinbaren Sie bitte einen Termin.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4174 610

    Fax: +49 4174 6160

    E-Mail: post@gemeindestelle.de

    Version

    Technisch erstellt am 26.07.2021

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Harburg: Kinderreisepass Meldung wegen Verlust

    Es fallen keine Gebühren an.

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 03.02.2012

    Version

    Technisch erstellt am 13.11.2013

    Technisch geändert am 15.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024