Kinderreisepass Meldung wegen Verlust
Beschreibung
Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Ist der Kinderreisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Kinderreisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Kinderreisepass benötigt, muss ein neuer Kinderreisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Online-Dienst
Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.
Hinweise für Neu Wulmstorf: Kinderreisepass Meldung wegen Verlust
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde Neu Wulmstorf.
Die entsprechenden Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der unten aufgeführten Rubrik "Ansprechpartner/in".
Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.
Ansprechpartner
Gemeinde Neu Wulmstorf - II.I.1 Sachgebiet Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Den Bürgerservice können Sie nur mit vorheriger Terminvereinbarung aufsuchen. Einen Termin können Sie auf der Webseite der Gemeinde Neu Wulmstorf buchen.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 40 70078-0
E-Mail: meldewesen@neu-wulmstorf.de
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Neu Wulmstorf: Kinderreisepass Meldung wegen Verlust
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 03.02.2012