Kinderreisepass Verlängerung
Beschreibung
Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres verlängert werden. Er ist in diesem Zusammenhang mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen.
Hinweise für Varel: Kinderreisepass Verlängerung
Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres verlängert bzw. aktualisiert werden, sofern er noch nicht das Ablaufdatum überschritten hat. Er ist in diesem Zusammenhang mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen.
Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres verlängert bzw. aktualisiert werden, sofern er noch nicht das Ablaufdatum überschritten hat. Er ist in diesem Zusammenhang mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Varel: Kinderreisepass Verlängerung
- Bis 5 Jahre: aktuelles Passfoto
- Ab 6 Jahre und älter: aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate), im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Bis 5 Jahre: aktuelles Passfoto
- Ab 6 Jahre und älter: aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate), im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Änderung muss umgehend erfolgen.
Hinweise für Varel: Kinderreisepass Verlängerung
Eine Verlängerung/ Aktualisierung ist möglich, solange das Ablaufdatum noch nicht überschritten ist.
Eine Verlängerung/ Aktualisierung ist möglich, solange das Ablaufdatum noch nicht überschritten ist.
Kosten
Gebühr 6.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 03.02.2012