Kinderreisepass Verlängerung

    Kinderreisepass Verlängerung

    Beschreibung

    Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

    Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres verlängert werden. Er ist in diesem Zusammenhang mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen.

    Hinweise für Varel: Kinderreisepass Verlängerung

    Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres verlängert bzw. aktualisiert werden, sofern er noch nicht das Ablaufdatum überschritten hat. Er ist in diesem Zusammenhang mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Stadt Varel - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Windallee 4

    26316 Varel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 04451 126-193

    Telefon Festnetz: 04451 126-190

    E-Mail: meldeamt@varel.de

    Version

    Technisch geändert am 18.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Varel: Kinderreisepass Verlängerung

    • Bis 5 Jahre: aktuelles Passfoto
    • Ab 6 Jahre und älter: aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate), im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Änderung muss umgehend erfolgen.

    Hinweise für Varel: Kinderreisepass Verlängerung

    Eine Verlängerung/ Aktualisierung ist möglich, solange das Ablaufdatum noch nicht überschritten ist.

    Kosten

    Gebühr 6.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 03.02.2012

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de