Kinderreisepass Verlängerung

    Kinderreisepass Verlängerung

    Beschreibung

    Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

    Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres verlängert werden. Er ist in diesem Zusammenhang mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Saterland - Fachbereich 2 - Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 507

    26683 Saterland

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Hinter dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Hinter dem Rathaus
      Anzahl: 15  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Ramsloh, Kirche
      Linie:
      • Bus: 900

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr und nachmittags mit vorheriger Terminvereinbarung Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr und nachmittags mit vorheriger Terminvereinbarung Das Rathaus bleibt mittwochs geschlossen. Des Weiteren ist das Bauamt mittwochs telefonisch nicht zu erreichen. Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04498 940-0

    Fax: 04498 940-200

    E-Mail: rathaus@saterland.de

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Lastschrift, SEPA-Firmenlastschrift, Girocard, Überweisung, Lastschriftverfahren, Dauerauftrag, SEPA-Überweisung, Bargeldzahlung

    Bankverbindung

    Gemeinde Saterland

    Empfänger: Gemeinde Saterland

    IBAN: DE29 2805 0001 0084 3509 25

    Bankinstitut: LzO Ramsloh

    Version

    Technisch geändert am 14.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Änderung muss umgehend erfolgen.

    Kosten

    Gebühr 6.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 03.02.2012

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de