Kinderreisepass Verlängerung

    Kinderreisepass Verlängerung

    Beschreibung

    Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

    Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres verlängert werden. Er ist in diesem Zusammenhang mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen.

    Hinweise für Sulingen: Kinderreisepass Verlängerung

    Allgemeine Informationen

    Bedenken Sie bitte, dass für die Einreise in einige Länder eine Mindestgültigkeit des Reisepasses vorgeschrieben ist. Für die Einreise in einige Länder ist ein vorläufiger Reisepass nicht ausreichend.

    Wir als Meldebehörde dürfen Ihnen keine verbindlichen Auskünfte über die Einreisebestimmungen der verschiedenen Länder erteilen. Bitte erkundigen Sie sich grundsätzlich im Reisebüro, bei der zuständigen Botschaft oder unter www.auswaertiges-amt.de.



    Allgemeine Informationen

    Bedenken Sie bitte, dass für die Einreise in einige Länder eine Mindestgültigkeit des Reisepasses vorgeschrieben ist. Für die Einreise in einige Länder ist ein vorläufiger Reisepass nicht ausreichend.

    Wir als Meldebehörde dürfen Ihnen keine verbindlichen Auskünfte über die Einreisebestimmungen der verschiedenen Länder erteilen. Bitte erkundigen Sie sich grundsätzlich im Reisebüro, bei der zuständigen Botschaft oder unter www.auswaertiges-amt.de.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Galtener Str. 12

    27232 Sulingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04271 88-120

    Fax: 04271 88-199

    E-Mail: buergerservice@sulingen.de

    Version

    Technisch erstellt am 20.06.2022

    Technisch geändert am 16.03.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Änderung muss umgehend erfolgen.

    Kosten

    Gebühr 6.0 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 03.02.2012

    Version

    Technisch erstellt am 13.11.2013

    Technisch geändert am 15.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024