Kinderreisepass Verlängerung
Beschreibung
Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres verlängert werden. Er ist in diesem Zusammenhang mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Stadt Lehrte - Sachgebiet Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Alcu
Herr Bader
Frau Brause
Frau Foerster
Frau Gerlof
Frau Heinemann
Frau Liedtke
Frau Lieske
Frau Mengel
Frau Merkel-Opitz
Frau Oppermann
Frau Peter
Herr Schaldach
Frau Scheller
Frau Scherdin
Frau Stache
Formulare
Antrag Kinderreisepass, Personalausweis für unter 16 Jährige, Reisepass erstmalig für Minderjährige
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Änderung muss umgehend erfolgen.
Kosten
Gebühr 6.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 03.02.2012