Kinderreisepass Verlängerung
Beschreibung
Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres verlängert werden. Er ist in diesem Zusammenhang mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Für Laatzen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Laatzen: Kinderreisepass Verlängerung
- der Kinderreisepass
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
Bei Kindern ab dem 10. Lebensjahr ist eine Unterschrift, vor Ort, vom Kind zu leisten
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Änderung muss umgehend erfolgen.
Hinweise für Laatzen: Kinderreisepass Verlängerung
Die Verlängerung des Kinderreisepasses muss vor Ablauf des Dokuments beantragt werden.
Kosten
Gebühr 6.0 EUR
Hinweise für Laatzen: Kinderreisepass Verlängerung
Die Verwaltungsgebühr beträgt 6,00 €.
Weitere Informationen
Hinweise für Laatzen: Kinderreisepass Verlängerung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 03.02.2012