Kinderreisepass Verlängerung
Beschreibung
Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres verlängert werden. Er ist in diesem Zusammenhang mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen.
Hinweise für Gehrden: Kinderreisepass Verlängerung/Aktualisierung
Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres verlängert bzw. aktualisiert werden. Er ist in diesem Zusammenhang mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen.
Bitte beachten Sie, dass die Verlängerung bzw. Aktualisierung eines abgelaufenen Kinderreisepasses nicht möglich ist.
Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres verlängert bzw. aktualisiert werden. Er ist in diesem Zusammenhang mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen.
Bitte beachten Sie, dass die Verlängerung bzw. Aktualisierung eines abgelaufenen Kinderreisepasses nicht möglich ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Stadt Gehrden
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr Bürgerbüro zusätzlich (Raum 0.23/0.24, EG): Jeden 1. Sonnabend im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung) Weitere Termine nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Gehrden: Kinderreisepass Verlängerung/Aktualisierung
- alter Kinderreisepass
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten; Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
- Kopie(n) des Personalausweises bzw. Reisepasses des/der Sorgeberechtigten, welcher nicht bei der Beantragung dabei ist
- aktuelles biometrisches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
Das Kind muss bei der Ausstellung immer mit anwesend sein.
- alter Kinderreisepass
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten; Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
- Kopie(n) des Personalausweises bzw. Reisepasses des/der Sorgeberechtigten, welcher nicht bei der Beantragung dabei ist
- aktuelles biometrisches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
Das Kind muss bei der Ausstellung immer mit anwesend sein.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Änderung muss umgehend erfolgen.
Kosten
Gebühr 6.0 EUR
Weitere Informationen
Hinweise für Gehrden: Kinderreisepass Verlängerung/Aktualisierung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 03.02.2012