Kinderreisepass Verlängerung

    Kinderreisepass Verlängerung

    Beschreibung

    Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

    Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres verlängert werden. Er ist in diesem Zusammenhang mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen.

    Hinweise für Gehrden: Kinderreisepass Verlängerung/Aktualisierung

    Allgemeine Informationen

    Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres verlängert bzw. aktualisiert werden. Er ist in diesem Zusammenhang mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen.

    Bitte beachten Sie, dass die Verlängerung bzw. Aktualisierung eines abgelaufenen Kinderreisepasses nicht möglich ist.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Für Gehrden wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Gehrden: Kinderreisepass Verlängerung/Aktualisierung

    • alter Kinderreisepass
    • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten; Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
    • Kopie(n) des Personalausweises bzw. Reisepasses des/der Sorgeberechtigten, welcher nicht bei der Beantragung dabei ist
    • aktuelles biometrisches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen

    Das Kind muss bei der Ausstellung immer mit anwesend sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Änderung muss umgehend erfolgen.

    Kosten

    Gebühr 6.00 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 03.02.2012

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de