Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung
Beschreibung
Achtung: Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Wenn der sich im Kinderreisepass vermerkte Wohnort geändert hat, muss dies im Kinderreisepass durch die zuständige Stelle korrigiert werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die der Inhaber/die Inhaberin des Kinderreisepasses gezogen ist.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Neuenkirchen - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Parkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Voltlage, ZOB
Linie:- Bus: 610
- Haltestelle: Merzen, Raiffeisenbank
Linie:- Bus: 610
- Haltestelle: Neuenkirchen, Kirche
Linie:- Bus: 610
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Alle drei Bürgerbüros sind barrierefrei.
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Parkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Voltlage, ZOB
Linie:- Bus: 610
- Haltestelle: Merzen, Raiffeisenbank
Linie:- Bus: 610
- Haltestelle: Neuenkirchen, Kirche
Linie:- Bus: 610
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Alle drei Bürgerbüros sind barrierefrei.
Postfachadresse
Postfach 1140
49585 Neuenkirchen
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Parkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Voltlage, ZOB
Linie:- Bus: 610
- Haltestelle: Merzen, Raiffeisenbank
Linie:- Bus: 610
- Haltestelle: Neuenkirchen, Kirche
Linie:- Bus: 610
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Alle drei Bürgerbüros sind barrierefrei.
Kontakt
Telefon Festnetz: 05465 201-66(Gemeinde Voltlage)
Telefon Festnetz: 05465 201-32(Rathaus Neuenkirchen)
Telefon Festnetz: 05465 201-33(Rathaus Neuenkirchen)
Telefon Festnetz: 05466 363(Gemeinde Merzen)
E-Mail: buergerbuero@neuenkirchen-os.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Kinderreisepass zur Änderung der Wohnungsangaben
Fristen
Die Änderung muss der zuständigen Stelle unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angezeigt werden.
Bearbeitungsdauer
0 Tage (in der Regel erfolgt eine sofortige Bearbeitung)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 05.12.2013