Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung
Beschreibung
Achtung: Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Wenn der sich im Kinderreisepass vermerkte Wohnort geändert hat, muss dies im Kinderreisepass durch die zuständige Stelle korrigiert werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die der Inhaber/die Inhaberin des Kinderreisepasses gezogen ist.
Ansprechpartner
Stadt Cloppenburg - Sachgebiet Bürgeramt einschl. Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bürgeramt: Montag: 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 17:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Fax: 04471 185-108
Telefon Festnetz: 04471 185-111
Kontaktperson
Frau Jennifer Schrandt
Frau Christine Richter
Frau Julia Ritter
Frau Fidan Wolf
Frau Karin von der Aa
erforderliche Unterlagen
- Kinderreisepass zur Änderung der Wohnungsangaben
Fristen
Die Änderung muss der zuständigen Stelle unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angezeigt werden.
Bearbeitungsdauer
0 Tage (in der Regel erfolgt eine sofortige Bearbeitung)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 05.12.2013