Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung

    Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung

    Beschreibung

    Achtung: Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

    Wenn der sich im Kinderreisepass vermerkte Wohnort geändert hat, muss dies im Kinderreisepass durch die zuständige Stelle korrigiert werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die der Inhaber/die Inhaberin des Kinderreisepasses gezogen ist.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Baltrum - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hausnummer 130

    26579 Baltrum

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Rollstuhlfahrer bitte am Eingang klingeln.

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr Hinweis: Augrund von Corona ist das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen. Termine nach telefonischer Anmeldung.

    Kontakt

    Fax: 04939 80-27

    Telefon Festnetz: 04939 80-24

    E-Mail: gemeinde@baltrum.de

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Baltrum

    Empfänger: Gemeinde Baltrum

    IBAN: DE85 2835 0000 0009 0005 22

    BIC: BRLADE21ANO

    Bankinstitut: Sparkasse Aurich-Norden

    Version

    Technisch geändert am 24.03.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Kinderreisepass zur Änderung der Wohnungsangaben

    Fristen

    Die Änderung muss der zuständigen Stelle unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angezeigt werden.

    Bearbeitungsdauer

    0 Tage (in der Regel erfolgt eine sofortige Bearbeitung)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 05.12.2013

    Version

    Technisch geändert am 05.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English