Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung
Hinweise für Buxtehude: Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung
Ab 2024: Abschaffung des Kinderreisepasses
Ab 2024: Abschaffung des Kinderreisepasses
Beschreibung
Achtung: Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Wenn der sich im Kinderreisepass vermerkte Wohnort geändert hat, muss dies im Kinderreisepass durch die zuständige Stelle korrigiert werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die der Inhaber/die Inhaberin des Kinderreisepasses gezogen ist.
Ansprechpartner
Buxtehuder BürgerBüro
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
durchgehend geöffnet: Montags und mittwochs: 8:00 - 17:00 Uhr Dienstag und freitags: 8:00 - 13:00 Uhr Donnerstags: 8:00 - 18:00 Uhr Samstags: 10:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Ortsbüro Hedendorf / Neukloster
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montags 09:00 – 12:00 Uhr Dienstags 09:00 – 12:00 Uhr Mittwochs 09:00 – 12:00 Uhr Donnerstag: 15:00 – 18:00 Uhr Freitags: geschlossen Samstags: geschlossen
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Kinderreisepass zur Änderung der Wohnungsangaben
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Änderung muss der zuständigen Stelle unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angezeigt werden.
Bearbeitungsdauer
0 Tage (in der Regel erfolgt eine sofortige Bearbeitung)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 05.12.2013