Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung

    Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung

    Beschreibung

    Achtung: Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

    Wenn der sich im Kinderreisepass vermerkte Wohnort geändert hat, muss dies im Kinderreisepass durch die zuständige Stelle korrigiert werden.

    Hinweise für Hanstedt: Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung

    Allgemeine Informationen

    Achtung: Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

    Eine Änderung der Adressdaten bei Wohnortwechsel ist nicht mehr möglich.



    Allgemeine Informationen

    Achtung: Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

    Eine Änderung der Adressdaten bei Wohnortwechsel ist nicht mehr möglich.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die der Inhaber/die Inhaberin des Kinderreisepasses gezogen ist.

    Hinweise für Hanstedt: Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung

    Die Zuständigkeit liegt bei der Samtgemeinde Hanstedt.

    Die Zuständigkeit liegt bei der Samtgemeinde Hanstedt.

    Ansprechpartner

    Team Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 1

    21271 Hanstedt

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Mittwoch nur mit Termin Sie können auch an den Tagen mit regulären Öffnungszeiten Termine außerhalb dieser Zeiten vereinbaren.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4184 803-0

    Fax: +49 4184 803-49

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 09.10.2020 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Hanstedt)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Kinderreisepass zur Änderung der Wohnungsangaben

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Änderung muss der zuständigen Stelle unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angezeigt werden.

    Bearbeitungsdauer

    0 Tage (in der Regel erfolgt eine sofortige Bearbeitung)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 05.12.2013

    Version

    Technisch erstellt am 13.11.2013 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 05.02.2024 (von: Witte, Farina Isabell)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)