Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung
Beschreibung
Achtung: Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Wenn der sich im Kinderreisepass vermerkte Wohnort geändert hat, muss dies im Kinderreisepass durch die zuständige Stelle korrigiert werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die der Inhaber/die Inhaberin des Kinderreisepasses gezogen ist.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Siedenburg
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag von 14:00 Uhr - 17:00 Uhr Donnerstag von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung (auch Samstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr)
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Kinderreisepass zur Änderung der Wohnungsangaben
Fristen
Die Änderung muss der zuständigen Stelle unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angezeigt werden.
Bearbeitungsdauer
0 Tage (in der Regel erfolgt eine sofortige Bearbeitung)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 05.12.2013