Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung

    Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung

    Beschreibung

    Achtung: Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

    Wenn der sich im Kinderreisepass vermerkte Wohnort geändert hat, muss dies im Kinderreisepass durch die zuständige Stelle korrigiert werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die der Inhaber/die Inhaberin des Kinderreisepasses gezogen ist.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 11

    27305 Flecken Bruchhausen-Vilsen

    Öffnungszeiten

    Montag, Mittwoch und Freitag 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04252 391

    Fax: 04252 391-100

    E-Mail: info@bruchhausen-vilsen.de

    Version

    Technisch erstellt am 16.06.2022 (von: Webservice, Landkreis Diepholz)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Kinderreisepass zur Änderung der Wohnungsangaben

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Änderung muss der zuständigen Stelle unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angezeigt werden.

    Bearbeitungsdauer

    0 Tage (in der Regel erfolgt eine sofortige Bearbeitung)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 05.12.2013

    Version

    Technisch erstellt am 13.11.2013 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 05.02.2024 (von: Witte, Farina Isabell)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)