Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung

    Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung

    Beschreibung

    Achtung: Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

    Wenn der sich im Kinderreisepass vermerkte Wohnort geändert hat, muss dies im Kinderreisepass durch die zuständige Stelle korrigiert werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die der Inhaber/die Inhaberin des Kinderreisepasses gezogen ist.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro Baddeckenstedt

    Adresse

    Hausanschrift

    Heerer Straße 28

    38271 Baddeckenstedt

    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero@baddeckenstedt.de

    Telefon Festnetz: 05345 498-42(Frau Brencic)

    Telefon Festnetz: 05345 498-23(Frau Kokott)

    Telefon Festnetz: 05345 498-24(Frau Ansorge)

    Fax: 05345 498-10

    Telefon Festnetz: 05345 498-0(Zentrale)

    Version

    Technisch erstellt am 10.11.2022 (von: Webservice, Samtgemeinde Baddeckenstedt)

    Technisch geändert am 11.11.2024 (von: Webservice, Samtgemeinde Baddeckenstedt)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Kinderreisepass zur Änderung der Wohnungsangaben

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Änderung muss der zuständigen Stelle unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angezeigt werden.

    Bearbeitungsdauer

    0 Tage (in der Regel erfolgt eine sofortige Bearbeitung)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 05.12.2013

    Version

    Technisch erstellt am 13.11.2013 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 05.02.2024 (von: Witte, Farina Isabell)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)