Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung
Beschreibung
Achtung: Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Wenn der sich im Kinderreisepass vermerkte Wohnort geändert hat, muss dies im Kinderreisepass durch die zuständige Stelle korrigiert werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die der Inhaber/die Inhaberin des Kinderreisepasses gezogen ist.
Ansprechpartner
Stadt Schöningen - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Burgplatz vor der Polizei
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: vor dem neuen Rathaus (Markt 2)
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: am Busbahnhof
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Schöningen, ZOB
Linie:- Bus: 370, 371, 395, 396, 397, 653 (Bördebus)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Hinweis: sowie jeden ersten Samstag im Monat von 09:30 - 12:00 Uhr Ausnahmeregelung bei Feier-und Brückentag: 2. Samstag im Monat von 09:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05352 512-144
Telefon Festnetz: 05352 512-145
Fax: 05352 512-199
Telefon Festnetz: 05352 512-157
E-Mail: stadt@schoeningen.de
Internet
Bankverbindung
Stadtkasse Schöningen
Empfänger: Stadtkasse Schöningen
IBAN: DE65 2709 2555 3006 6824 00
BIC: GENODEF1WXX
Bankinstitut: Volksbank eG
Stadtkasse Schöningen
Empfänger: Stadtkasse Schöningen
IBAN: DE86 2505 0000 0006 8020 29
BIC: NOLADE2HXXX
Bankinstitut: Braunschweigische Landessparkasse
erforderliche Unterlagen
- Kinderreisepass zur Änderung der Wohnungsangaben
Fristen
Die Änderung muss der zuständigen Stelle unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angezeigt werden.
Bearbeitungsdauer
0 Tage (in der Regel erfolgt eine sofortige Bearbeitung)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 05.12.2013