Ausnahmen für die Versteigerung leicht verderblicher Waren im Messe-, Ausstellungs- und Marktgewerbe Zulassung
    99050103007000

    Ausnahmen für die Versteigerung leicht verderblicher Waren Zulassung auf Wochenmärkten

    Die zuständige Stelle kann für die Versteigerung leicht verderblicher Waren auf

    Wochenmärkten im Sinne des § 67 Gewerbeordnung (GewO) Ausnahmen insbesondere

    von derErla

    Beschreibung

    Die zuständige Stelle kann für die Versteigerung leicht verderblicher Waren auf Wochenmärkten im Sinne des § 67 Gewerbeordnung (GewO) Ausnahmen insbesondere von der Erlaubnispflicht für das Versteigerergewerbe zulassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    nicht angegeben

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

    Ansprechpartner

    Einheitliche Stelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindhooper Straße 67
    27283 Verden (Aller)

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    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 25.06.2024
    Technisch geändert am 05.04.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Verden

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindhooper Straße 67
    27283 Verden (Aller)

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    Version

    Technisch erstellt am 10.12.2009
    Technisch geändert am 25.02.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1
    30159 Hannover

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    Postanschrift

    Postfach 1 01
    30001 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung; Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 120-5521

    E-Mail: ea@niedersachsen.de

    Version

    Technisch erstellt am 17.12.2009
    Technisch geändert am 12.03.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    erforderliche Unterlagen

    • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
    • Auskunft über Einträge gem. § 26 Absatz 2 Insolvenzordnung (InsO) und § 882b Zivilprozessordnung (ZPO) im Schuldnerverzeichnis des zuständigen Amtsgerichts

    Bei Gewerbetreibenden aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU oder einem EWR-Mitgliedsstaat können im Herkunftsstaat ausgestellte Unterlagen verwendet werden, die belegen, dass die Anforderungen an die Zuverlässigkeit und die geordneten Vermögensverhältnisse der Gewerbetreibenden/des Gewerbetreibenden erfüllt werden.

    Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.

    Formulare

    nicht angegeben

    Voraussetzungen

    nicht angegeben

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht angegeben

    Verfahrensablauf

    nicht angegeben

    Fristen

    Eine Antragsfrist ist gesetzlich nicht festgelegt. Eine rechtzeitige Antragstellung (4 bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn) ist jedoch empfehlenswert.

    Bearbeitungsdauer

    nicht angegeben

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 40.1.14 und 40.1.22.18 an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    nicht angegeben

    Unterstützende Institutionen

    nicht angegeben

    Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

    nicht angegeben

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 13.09.2018

    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2013
    Technisch geändert am 27.03.2026

    Stichwörter

    Spezialmarkt, Großmarkt, Obst, Marktgewerbe, Fleisch, Ausstellung, leicht verderbliche Waren, Jahrmarkt, Lebensmittel, Versteigerung, Versteigerererlaubnis, Milchprodukte, Messe, Fisch, Ausstellungsgewerbe, Fische, Messegewerbe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 07.07.2021
    Technisch geändert am 23.10.2024