Pfandverwertungsfrist im Pfandleihgewerbe Verlängerung

    Pfandleihgewerbe: Verlängerung der Pfandverwertungsfrist

    Beschreibung

    Im Pfandleihgewerbe haben Pfandleiher das Pfand spätestens 6 Monate nach Eintritt der Verwertungsberechtigung zu verwerten.

    Auf Antrag des Pfandleihers bei der zuständigen Stelle kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes die Frist verlängert werden.

    Die Frist wird so lange verlängert, wie der wichtige Grund voraussichtlich besteht. Bei Verhinderung durch eine gerichtliche oder behördliche Maßnahme ist die Frist bis zu der auf die Aufhebung der Maßnahme folgenden Verwertung anderer Pfänder zu verlängern.

    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Stadt Verden (Aller) - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Ritterstraße 10

    27283 Verden (Aller)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04231 12-385

    Fax: 04231 12-205

    E-Mail: buergerbuero@verden.de

    Weitere Informationen

    Eine Online-Terminvereinbarung oder telefonische Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich! Das Einwohnermeldeamt/Gewerbeamt erreichen Sie unter 04231 12-361. Das Standesamt erreichen Sie unter 04231 12-260 oder -263. ______________________________________ Das Team rund um die Themen Einwohnermeldewesen und Gewerberecht ist zu folgenden Zeiten für Sie da: montags bis mittwochs 08.00 Uhr - 16.00 Uhr donnerstags 08.00 Uhr - 18.00 Uhr freitags 08.00 Uhr - 12.30 Uhr Das Bürgerbüro finden Sie im Rathaus Ritterstraße, Ritterstraße 10, Zimmer R139 Für das Standesamt gelten folgende Öffnungszeiten: Montag und Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Das Standesamt finden Sie im Rathaus Ritterstraße, Ritterstraße 10, Zimmer R128 und R129. Das Bürgerbüro der Stadt Verden (Aller) besteht aus den Bereichen Einwohnermeldeamt, Gewerbeamt und Standesamt.

    Version

    Technisch geändert am 21.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Verden

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindhooper Straße 67

    27283 Verden (Aller)

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Uelzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Albrecht-Thaer-Straße 101

    29525 Uelzen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Referat: 20 Postalische Adresse: Friedrichswall 1 30159 Hannover Postfach 1 01 30001 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0800 818-8100

    E-Mail: ea@niedersachsen.de

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ggf. Personalausweis oder Reisepass
    • ggf. Pfandleiherlaubnis
    • Unterlagen, die den wichtigen Grund dokumentieren

    Voraussetzungen

    Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn:

    • eine Kollision von Pflichten des Pfandleihers nach der Pfandleiherverordnung und anderen Rechtsvorschriften besteht
    • ein Hinausschieben der Verwertung im Interesse des Verpfänders liegt, z. B. wenn aus saisonbedingten Gründen bei einer späteren Verwertung trotz der weiter anfallenden Zinsen und Kosten ein für den Verpfänder günstigeres Ergebnis erzielt werden kann
    • wenn über das Eigentum an dem Pfand oder über die Entstehung des Pfandrechts ein Rechtsstreit anhängig ist

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Antrag sollte gestellt werden, sobald der wichtige Grund vorliegt.

    Kosten

    Die Gebühren betragen 30,50 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 13.09.2018

    Version

    Technisch geändert am 09.10.2023

    Stichwörter

    Pfandverwertungsfrist im Pfandleihgewerbe Verlängerung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de