Pfandleihgewerbe: Verlängerung der Pfandverwertungsfrist
Beschreibung
Im Pfandleihgewerbe haben Pfandleiher das Pfand spätestens 6 Monate nach Eintritt der Verwertungsberechtigung zu verwerten.
Auf Antrag des Pfandleihers bei der zuständigen Stelle kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes die Frist verlängert werden.
Die Frist wird so lange verlängert, wie der wichtige Grund voraussichtlich besteht. Bei Verhinderung durch eine gerichtliche oder behördliche Maßnahme ist die Frist bis zu der auf die Aufhebung der Maßnahme folgenden Verwertung anderer Pfänder zu verlängern.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Ansprechpartner
Hansestadt Lüneburg - 322-1 Gewerbe und Gaststätten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4131 309-3300
E-Mail: gewerbe@stadt.lueneburg.de
Landkreis Lüneburg - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungs- und Sprechzeiten: Montag bis Freitag 08:00 - 11:30 Uhr zusätzlich Donnerstag 14:00 - 15:30 Uhr darüber hinaus Terminvereinbarungen bis 19:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4131 26-1220
E-Mail: ordnung@landkreis-lueneburg.de
Kontaktperson
Enno Janssen
Annette Harneit
Hans-Christoph Cohrs (Kreisjägermeister)
Hausanschrift
Telefon mobil: +49 160 99721-872
Telefon Festnetz: +49 4131 26-1764
Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Lüneburg
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04131 26-1765
E-Mail: ea@landkreis.lueneburg.de
Kontaktperson
Dorte Nette
Einheitlicher Ansprechpartner Stadt Lüneburg
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 2540
21315 Lüneburg
Kontakt
E-Mail: stadt@lueneburg.de
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen
Adresse
Hausanschrift
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Referat: 20 Postalische Adresse: Friedrichswall 1 30159 Hannover Postfach 1 01 30001 Hannover
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0800 818-8100
E-Mail: ea@niedersachsen.de
erforderliche Unterlagen
- ggf. Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Pfandleiherlaubnis
- Unterlagen, die den wichtigen Grund dokumentieren
Voraussetzungen
Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn:
- eine Kollision von Pflichten des Pfandleihers nach der Pfandleiherverordnung und anderen Rechtsvorschriften besteht
- ein Hinausschieben der Verwertung im Interesse des Verpfänders liegt, z. B. wenn aus saisonbedingten Gründen bei einer späteren Verwertung trotz der weiter anfallenden Zinsen und Kosten ein für den Verpfänder günstigeres Ergebnis erzielt werden kann
- wenn über das Eigentum an dem Pfand oder über die Entstehung des Pfandrechts ein Rechtsstreit anhängig ist
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Der Antrag sollte gestellt werden, sobald der wichtige Grund vorliegt.
Kosten
Die Gebühren betragen 30,50 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 13.09.2018
Stichwörter
Pfandverwertungsfrist im Pfandleihgewerbe Verlängerung