Pfandleihgewerbe: Verlängerung der Pfandverwertungsfrist
Beschreibung
Im Pfandleihgewerbe haben Pfandleiher das Pfand spätestens 6 Monate nach Eintritt der Verwertungsberechtigung zu verwerten.
Auf Antrag des Pfandleihers bei der zuständigen Stelle kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes die Frist verlängert werden.
Die Frist wird so lange verlängert, wie der wichtige Grund voraussichtlich besteht. Bei Verhinderung durch eine gerichtliche oder behördliche Maßnahme ist die Frist bis zu der auf die Aufhebung der Maßnahme folgenden Verwertung anderer Pfänder zu verlängern.
Hinweise für Salzgitter: Pfandverwertungsfrist im Pfandleihgewerbe Verlängerung (IES:Salzgitter)
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Ansprechpartner
Stadt Salzgitter - Gewerbeangelegenheiten
Aktuelles
Im Fachgebiet Öffentliche Sicherheit und Gewerbe werden gewerbliche An-, Ab- und Ummeldungen entgegengenommen sowie an berechtigte Personen Auskünfte aus dem Gewerberegister erteilt.
Beschreibung
Angezeigt werden muss sowohl der Beginn einer gewerblichen Tätigkeit, wie auch Veränderungen (räumlich oder inhaltlich) während des Betrieb und auch die Beendigung.
Für bestimmte gewerbliche Tätigkeiten reicht jedoch die bloße Anzeige nicht aus. In diesen Fällen werden Erlaubnisse erteilt (z.B. für Jahr- u. Spezialmärkte, Automatenaufsteller und Spielhallen).
Weiterhin werden die Wochenmärkte organisiert und durchgeführt.
Dem Fachgebiet obliegt auch die Dienstaufsicht über die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.
Adresse
Postanschrift
Joachim-Campe-Str. 6-8
38226 Salzgitter
Öffnungszeiten
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung . Öffnungszeiten: Montag, Dienstag und Freitag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Kontakt
E-Mail: gewerbewesen@stadt.salzgitter.de
Internet
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1 01
30001 Hannover
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 120-5521
E-Mail: ea@niedersachsen.de
erforderliche Unterlagen
- ggf. Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Pfandleiherlaubnis
- Unterlagen, die den wichtigen Grund dokumentieren
Voraussetzungen
Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn:
- eine Kollision von Pflichten des Pfandleihers nach der Pfandleiherverordnung und anderen Rechtsvorschriften besteht
- ein Hinausschieben der Verwertung im Interesse des Verpfänders liegt, z. B. wenn aus saisonbedingten Gründen bei einer späteren Verwertung trotz der weiter anfallenden Zinsen und Kosten ein für den Verpfänder günstigeres Ergebnis erzielt werden kann
- wenn über das Eigentum an dem Pfand oder über die Entstehung des Pfandrechts ein Rechtsstreit anhängig ist
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Der Antrag sollte gestellt werden, sobald der wichtige Grund vorliegt.
Kosten
Die Gebühren betragen 30,50 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 13.09.2018
Stichwörter
Pfandverwertungsfrist im Pfandleihgewerbe Verlängerung