Hundehaltung

    Hundehaltung

    Beschreibung

    Hundehaltung bezeichnet die Aufzucht, Abrichtung/Schulung, Pflege, Ernährung von Hunden und das allgemeine Zusammenleben mit diesen als Haustier.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kirchdorf: Hundehaltung

    In der letzten Zeit ist es vorgekommen, dass Personen auf öffentlichen Straßen von Hunden bedrängt oder auch gebissen wurden. Ferner kommt es vor, dass Anwohner durch lautes und anhaltendes Bellen von Hunden in ihrer Ruhe, auch nachts, gestört werden.

    Die Samtgemeinde Kirchdorf appelliert deshalb auf diesem Wege an alle Hundehalter, die Tiere so zu halten, dass sie andere Personen weder belästigen, anspringen noch gefährden können.

    Bei der Haltung von Hunden gilt es ferner zu beachten, dass die Anwohner in der Nachbarschaft nicht durch lautes Bellen der Tiere in ihrer Ruhe gestört werden. Die genannten Pflichten über eine sichere Haltung von Hunden ergeben sich aus der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Samtgemeinde Kirchdorf vom 15. Juni 2017, in der zurzeit geltenden Fassung. Demzufolge sollen Hunde das Grundstück, auf dem sie gehalten werden, nicht ohne Aufsichtsperson verlassen; auf öffentlichen Straßen sind Hunde an der Leine zu führen.

    Die Einhaltung der Regeln dient gleichzeitig auch der Schulwegsicherung.

    Seitens der Samtgemeinde Kirchdorf danken die Verantwortlichen allen Hundebesitzern für ihr Verständnis und gehen davon aus, dass diese Informationen dazu beitragen wird, künftige Konfliktsituationen zu vermeiden.

    Abschließend wird darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen die Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden können.

    Dank gilt den Hundehaltern, die schon immer Umsicht haben walten lassen, um jegliche Belästigung oder Gefährdung durch ihre Tiere zu vermeiden.

    Ferner ist die Haltung eines Hundes der Samtgemeinde Kirchdorf anzuzeigen. Leider musste in zurückliegender Zeit festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen sind.

    In diesem Zusammenhang wird noch einmal eingehend darauf hingewiesen, dass nach den Bestimmungen der Hundesteuersatzungen Hundehalter die Pflicht haben, ihren Hund innerhalb von 14 Tagen nach der Anschaffung bei der Samtgemeinde Kirchdorf anzumelden. Die Anmeldung kann persönlich, schriftlich oder auch telefonisch erfolgen. Bei  Mehrfachhaltungen ist jeder Hund einzeln zu versteuern.

    Zur Registrierung werden Hundesteuermarken ausgegeben, die mehrere Jahre gelten. Hunde dürfen außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundbesitzes nur mit der Hundemarke umherlaufen.

    Hundehalter, die im Besitz eines oder mehrerer über drei Monate alter Hunde sind und bisher ihrer Anmeldepflicht nicht nachgekommen sind, werden gebeten, dieses umgehend nachzuholen. Mit stichprobeweisen Überprüfungen einzelner Grundstücke muss gerechnet werden.

    Die Nichtanmeldung zur Hundesteuer erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld bis zu 10.000,00 Euro geahndet werden. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist sogar der Straftatbestand der Steuerhinterziehung bzw. Steuerverkürzung gegeben.

    Der Niedersächsische Landtag hat am 26.05.2011 das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) beschlossen. Das Gesetz enthält für die Halter von Hunden verschiedene Pflichten, die von diesen in zwei Stufen ab dem 01.07.2011 und ab dem 01.07.2013 erfüllt werden müssen.

    Wir werden in letzter Zeit häufig auf die Pflichten nach dem NHundG angesprochen und auch immer wieder gebeten, den Hundehaltern allgemeine Informationen über die für sie wichtigsten Regeln des Gesetzes zur Verfügung zu stellen. Diesen Wunsch greifen wir hiermit auf.

    Das Gesetz beinhaltet für die Halter von Hunden unter anderem die allgemeinen Pflichten, die erforderliche Sachkunde, die Kennzeichnung, die Haftplichtversicherung, die Mitteilungspflicht (Hunderegister), die Mitwirkungspflicht und die Zuständigkeit zur Haltung und Führung eines Hundes. Rechtsgrundlage ist das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG).

    Ebenso finden Sie Informationen über das Halten von Hunden auf den Internetseiten der Firma GovConnect (Hunderegister) unter der Internetadresse www.hunderegister-nds.de.

    Hier können Sie über das Serviceportal der Samtgemeinde Kirchdorf Ihren Hund online an-, ab- bzw. ummelden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2013 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)