Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburt
Beschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde für die Hausgeburt ausgestellt werden.
Hinweise für Stadthagen: Geburtsurkunde
Wenn ein Kind in Stadthagen neu geboren wird, erhält das Standesamt nach einigen Tagen aus dem Krankenhaus die Geburtsanzeige, die von den Eltern unterschrieben sein muss. Im Krankenhaus haben die Eltern Gelegenheit, die Geburtsanzeige auszufüllen, bevor sie zum Standesamt gesandt wird.
Alle in der Geburtsanzeige gemachten Angaben der Eltern müssen dem Standesamt gegenüber belegt werden. Das bedeutet, dass dem Standesamt vor der Beurkundung zunächst von den Eltern die Geburtsurkunden von Vater und Mutter des Kindes sowie die Heiratsurkunde vorgelegt werden müssen. Bei unverheirateten Eltern muss außerdem vor der Beurkundung eine Vaterschaftsanerkennung, die Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung sowie die gemeinsame Sorgeerklärung vorgelegt werden. Diese genannten Erklärungen können die Eltern beim Jugendamt des Landkreises Schaumburg, Jahnstraße 20, 31655 Stadthagen, abgeben. Sie erhalten darüber vom Jugendamt Bescheinigungen, die dem Standesamt vorzulegen sind.
Erst nachdem die vorgenannten Urkunden dem Standesamt vorgelegt wurden, kann das Standesamt die jeweilige Geburt beurkunden und die Geburtsurkunden erstellen. Bei Geburten erhalten Sie dann eine normale Geburtsurkunde für das Stammbuch, sowie je eine Urkunde zur Beantragung von Elterngeld, Kindergeld sowie für die Mutterschaftshilfe der Krankenkasse. Die Kosten dafür belaufen sich auf 10,00 €.
Für weitere Fragen empfehlen wir Ihnen, sich an das Standesamt zu wenden.
Aus den Personenstandsbüchern werden folgende Personenstandsurkunden ausgestellt:
- beglaubigte Abschriften
- Geburts-, Heirats-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden
Die beglaubigte Abschrift ist die wortgetreue Wiedergabe des Eintrags im Personenstandsbuch. Alle übrigen Personenstandsurkunden sind Auszüge aus den jeweiligen Personenstandeinträgen; sie geben deren wesentlichen Inhalt oder Teile wieder. Welche Art der Urkunde auszustellen ist, richtet sich nach dem Antrag des Berechtigten.
Gebühr: 10,00 € erste Urkunde, jede weitere 5,00 €.
Falls Sie später weitere Geburtsurkunden benötigen, können Sie diese bei dem Standesamt beantragen, dass die Geburt beurkundet hat.
Dort erhalten Sie auch die beglaubigten Auszüge aus dem Geburtenregister, die Sie z.B. für eine Eheschließung benötigen. Die Kosten dafür belaufen sich ebenfalls auf 10,00 € für die erste Urkunde, sowie 5,00 € für jede weitere Urkunde der gleichen Art.
Beglaubigte Abschriften können selbstverständlich auch per Post beantragt werden. Die anfallende Verwaltungsgebühr ist vorab auf das nachstehend aufgeführte Konto unserer Stadtkasse zu überweisen.
Sparkasse Schaumburg, IBAN: DE58 2555 1480 0470 1420 50 BIC: NOLADE21SHG
Als Zahlungsgrund geben Sie bitte an: Urkunde Standesamt (sowie den Namen, für den die Urkunde ausgestellt wird).
Weitere Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Standesbeamten.
Wenn ein Kind in Stadthagen neu geboren wird, erhält das Standesamt nach einigen Tagen aus dem Krankenhaus die Geburtsanzeige, die von den Eltern unterschrieben sein muss. Im Krankenhaus haben die Eltern Gelegenheit, die Geburtsanzeige auszufüllen, bevor sie zum Standesamt gesandt wird.
Alle in der Geburtsanzeige gemachten Angaben der Eltern müssen dem Standesamt gegenüber belegt werden. Das bedeutet, dass dem Standesamt vor der Beurkundung zunächst von den Eltern die Geburtsurkunden von Vater und Mutter des Kindes sowie die Heiratsurkunde vorgelegt werden müssen. Bei unverheirateten Eltern muss außerdem vor der Beurkundung eine Vaterschaftsanerkennung, die Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung sowie die gemeinsame Sorgeerklärung vorgelegt werden. Diese genannten Erklärungen können die Eltern beim Jugendamt des Landkreises Schaumburg, Jahnstraße 20, 31655 Stadthagen, abgeben. Sie erhalten darüber vom Jugendamt Bescheinigungen, die dem Standesamt vorzulegen sind.
Erst nachdem die vorgenannten Urkunden dem Standesamt vorgelegt wurden, kann das Standesamt die jeweilige Geburt beurkunden und die Geburtsurkunden erstellen. Bei Geburten erhalten Sie dann eine normale Geburtsurkunde für das Stammbuch, sowie je eine Urkunde zur Beantragung von Elterngeld, Kindergeld sowie für die Mutterschaftshilfe der Krankenkasse. Die Kosten dafür belaufen sich auf 10,00 €.
Für weitere Fragen empfehlen wir Ihnen, sich an das Standesamt zu wenden.
Aus den Personenstandsbüchern werden folgende Personenstandsurkunden ausgestellt:
- beglaubigte Abschriften
- Geburts-, Heirats-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden
Die beglaubigte Abschrift ist die wortgetreue Wiedergabe des Eintrags im Personenstandsbuch. Alle übrigen Personenstandsurkunden sind Auszüge aus den jeweiligen Personenstandeinträgen; sie geben deren wesentlichen Inhalt oder Teile wieder. Welche Art der Urkunde auszustellen ist, richtet sich nach dem Antrag des Berechtigten.
Gebühr: 10,00 € erste Urkunde, jede weitere 5,00 €.
Falls Sie später weitere Geburtsurkunden benötigen, können Sie diese bei dem Standesamt beantragen, dass die Geburt beurkundet hat.
Dort erhalten Sie auch die beglaubigten Auszüge aus dem Geburtenregister, die Sie z.B. für eine Eheschließung benötigen. Die Kosten dafür belaufen sich ebenfalls auf 10,00 € für die erste Urkunde, sowie 5,00 € für jede weitere Urkunde der gleichen Art.
Beglaubigte Abschriften können selbstverständlich auch per Post beantragt werden. Die anfallende Verwaltungsgebühr ist vorab auf das nachstehend aufgeführte Konto unserer Stadtkasse zu überweisen.
Sparkasse Schaumburg, IBAN: DE58 2555 1480 0470 1420 50 BIC: NOLADE21SHG
Als Zahlungsgrund geben Sie bitte an: Urkunde Standesamt (sowie den Namen, für den die Urkunde ausgestellt wird).
Weitere Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Standesbeamten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde. In der Regel obliegt diese Aufgabe dem Standesamt.
Ansprechpartner
Für Stadthagen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- bei miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunden
- Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister,
- bei nicht miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunde der Mutter
- falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
- Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
- Geburtsurkunde des Vaters
- ggf. die Sorgeerklärungen
- Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
- eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen waren.
Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe aufgelöst ist.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch vor 2007 Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Personenstandsurkunde