Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburt
Beschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde für die Hausgeburt ausgestellt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde. In der Regel obliegt diese Aufgabe dem Standesamt.
Hinweise für Burgwedel: Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburt
Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamtt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde.
Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamtt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde.
Ansprechpartner
Team Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Spitzner (Teamleitung Standesamt)
Frau Berg
Frau Hoyzer
Frau Schwarz
Frau Wippermann
erforderliche Unterlagen
- bei miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunden
- Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister,
- bei nicht miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunde der Mutter
- falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
- Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
- Geburtsurkunde des Vaters
- ggf. die Sorgeerklärungen
- Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
- eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen waren.
Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe aufgelöst ist.
Hinweise für Burgwedel: Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburt
- bei miteinander verheirateten Eltern
-
- Geburtsurkunden
-
- Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister
-
- bei nicht miteinander verheirateten Eltern
-
- Geburtsurkunde der Mutter
-
- falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
-
- Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
-
- Geburtsurkunde des Vaters
-
- ggf. die Sorgeerklärungen
-
- falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
-
- Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
- eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen waren.
Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe aufgelöst ist.
Die Standesbeamtin können unter Umständen weitere Unterlagen verlangen.
- bei miteinander verheirateten Eltern
-
- Geburtsurkunden
-
- Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister
-
- bei nicht miteinander verheirateten Eltern
-
- Geburtsurkunde der Mutter
-
- falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
-
- Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
-
- Geburtsurkunde des Vaters
-
- ggf. die Sorgeerklärungen
-
- falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
-
- Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
- eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen waren.
Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe aufgelöst ist.
Die Standesbeamtin können unter Umständen weitere Unterlagen verlangen.
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 18 ff. Personenstandsgesetz (PStG)
- § 33 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)
Hinweise für Burgwedel: Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburt
- Personenstandsgesetz (PStG)
- Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgsetzes (PStV)
- Personenstandsgesetz (PStG)
- Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgsetzes (PStV)
Fristen
Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Burgwedel: Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburt
15,00 € fpr die 1. Urkunde
7,50€ für jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
15,00 € fpr die 1. Urkunde
7,50€ für jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch vor 2007 Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Personenstandsurkunde