Geburtenregister
Beschreibung
Im Geburtenregister werden folgende Daten beurkundet:
- die Vor- und Familiennamen des Kindes,
- Ort, Tag und Stunde der Geburt sowie das Geschlecht des Kindes,
- die Vor- und Familiennamen der Eltern
- auf Wunsch eines Elternteils seine rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.
Mutter des Kindes ist die Frau, die das Kind geboren hat.
Vater des Kindes ist bei einer verheirateten Mutter der Ehemann. Ist das Kind nach dem Tod des Ehemannes geboren, gilt dieser Mann als Vater, sofern die Geburt innerhalb von 300 Tagen nach dessen Tod stattfand. Ist die Mutter geschieden und das Kind nach Rechtskraft des Scheidungsurteils geboren, gilt der frühere Ehemann nicht als Vater des Kindes.
Ist die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet, kann bei der Geburtsbeurkundung ein Mann nur dann als Vater eingetragen werden, wenn dieser die Vaterschaft bereits anerkannt hat. Andernfalls trägt die zuständige Stelle den Vater nachträglich in das Geburtenregister ein.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Ansprechpartner
Gemeinde Uplengen - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: vor dem Rathaus
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Parkplatz: E-Ladestation vor dem Rathaus
Anzahl: 2 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Uplengen, Grundschule Remels
Linie:- Bus: unbekannt
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Nur das Erdgeschoss ist barrierefrei zugänglich.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Stephan Janßen (Sachbearbeiter)
Frau Jana Henning (Sachbearbeiterin)
Herr Wilfried Diener (Fachbereichsleiter FB 2)
Frau Carola Gravemeyer (Sachbearbeiterin)
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Uplengen
Empfänger: Gemeinde Uplengen
IBAN: DE91 2856 2297 0100 0683 00
BIC: GENODEF1UPL
Bankinstitut: Raiffeisen Volksbank eG
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächisches Ministerium für Inneres und Sport