Geburtenregister

    Geburtenregister

    Beschreibung

    Im Geburtenregister werden folgende Daten beurkundet:

    • die Vor- und Familiennamen des Kindes,
    • Ort, Tag und Stunde der Geburt sowie das Geschlecht des Kindes,
    • die Vor- und Familiennamen der Eltern
    • auf Wunsch eines Elternteils seine rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.

    Mutter des Kindes ist die Frau, die das Kind geboren hat.

    Vater des Kindes ist bei einer verheirateten Mutter der Ehemann. Ist das Kind nach dem Tod des Ehemannes geboren, gilt dieser Mann als Vater, sofern die Geburt innerhalb von 300 Tagen nach dessen Tod stattfand. Ist die Mutter geschieden und das Kind nach Rechtskraft des Scheidungsurteils geboren, gilt der frühere Ehemann nicht als Vater des Kindes.

    Ist die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet, kann bei der Geburtsbeurkundung ein Mann nur dann als Vater eingetragen werden, wenn dieser die Vaterschaft bereits anerkannt hat. Andernfalls trägt die zuständige Stelle den Vater nachträglich in das Geburtenregister ein.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsweg 4

    29439 Lüchow (Wendland)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05841 126-511

    Version

    Technisch geändert am 15.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsweg 4

    29439 Lüchow (Wendland)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05841 126-511

    Version

    Technisch geändert am 15.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Samtgemeinde Lüchow (Wendland) - Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathaus Clenze, Lüchower Straße 13 a

    29459 Clenze

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz hinter dem Amtshaus
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Platz der Partnerschaft Céret-Lüchow
      Anzahl: 60  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Platz der Partnerschaft Céret-Lüchow
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Busbahnhof Amtshof

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Amtshaus Lüchow, Theodor-Körner-Straße 4

    29439 Lüchow (Wendland)

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz hinter dem Amtshaus
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Platz der Partnerschaft Céret-Lüchow
      Anzahl: 60  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Platz der Partnerschaft Céret-Lüchow
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Busbahnhof Amtshof

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 07:30 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 5841126-525

    Telefon Festnetz: +49 5841126-511

    E-Mail: buergerservice@luechow-wendland.de

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English