Geburtenregister
Beschreibung
Im Geburtenregister werden folgende Daten beurkundet:
- die Vor- und Familiennamen des Kindes,
- Ort, Tag und Stunde der Geburt sowie das Geschlecht des Kindes,
- die Vor- und Familiennamen der Eltern
- auf Wunsch eines Elternteils seine rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.
Mutter des Kindes ist die Frau, die das Kind geboren hat.
Vater des Kindes ist bei einer verheirateten Mutter der Ehemann. Ist das Kind nach dem Tod des Ehemannes geboren, gilt dieser Mann als Vater, sofern die Geburt innerhalb von 300 Tagen nach dessen Tod stattfand. Ist die Mutter geschieden und das Kind nach Rechtskraft des Scheidungsurteils geboren, gilt der frühere Ehemann nicht als Vater des Kindes.
Ist die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet, kann bei der Geburtsbeurkundung ein Mann nur dann als Vater eingetragen werden, wenn dieser die Vaterschaft bereits anerkannt hat. Andernfalls trägt die zuständige Stelle den Vater nachträglich in das Geburtenregister ein.
Hinweise für Jesteburg: Geburtenregister: Auszug
Das Geburtenregister wird mit folgenden Daten der Geburt eines Kindes geführt:
- die Vor- und Familiennamen des Kindes,
- Ort, Tag und Stunde der Geburt sowie das Geschlecht des Kindes
- die Vor- und Familiennamen der Eltern
- auf Wunsch eines Elternteils seine rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.
Mutter des Kindes ist die Frau, die das Kind geboren hat.
Vater des Kindes ist bei einer verheirateten Mutter der Ehemann. Ist das Kind nach dem Tod des Ehemannes geboren, gilt dieser Mann als Vater, sofern die Geburt innerhalb von 300 Tagen nach dessen Tod stattfand. Ist die Mutter geschieden und das Kind nach Rechtskraft des Scheidungsurteils geboren, gilt der frühere Ehemann nicht als Vater des Kindes.
Ist die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet, kann bei der Geburtsbeurkundung ein Mann nur dann als Vater eingetragen werden, wenn dieser die Vaterschaft bereits anerkannt hat. Andernfalls trägt die zuständige Stelle den Vater nachträglich in das Geburtenregister ein.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Hinweise für Jesteburg: Geburtenregister: Auszug
Das Geburtenregister wird bei dem Standesamt geführt, bei welchem sich der Personenstandsfall ereignet hat (Geburtsort nicht Wohnort zum Zeitpunkt der Geburt).
Ansprechpartner
Samtgemeinde Jesteburg - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 9.00 - 12.00 Uhr Di. 15.00 - 18.00 Uhr Mi. geschlossen Do. 9.00 - 12.00 Uhr Fr. 9.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Jesteburg: Geburtenregister: Auszug
Für die Beantragung benötigt man in der Regel einen Personalausweis/Reisepass sofern man den Auszug für sich selbst beantragt.
Andernfalls wird zusätzlich eine Vollmacht benötigt.
Verfahrensablauf
Hinweise für Jesteburg: Geburtenregister: Auszug
Das Geburtenregister wird mit jedem Personenstandsfall des Kindes fortgeführt (z.B. Heirat, eigenes Kind, Adoption).
Einen Geburtenregisterauszug benötigt man in der Regel für die Anmeldung zur Eheschließung.
Sie haben die Möglichkeit, diese Dienstleistung auch online über das Serviceportal der Samtgemeinde Jesteburg in Anspruch zu nehmen. Als Zahlungsweisen stehen Ihnen paydirekt, giropay, Kreditkarte oder Lastschrift zur Verfügung.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Jesteburg: Geburtenregister: Auszug
Der Geburtenregisterauszug kostet in einfacher Ausfertigung 10,00 €. Jede weitere Ausfertigung kostet bei gleichzeitiger Beantragung 5,00 €.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächisches Ministerium für Inneres und Sport