Geburtenregister

    Geburtenregister

    Beschreibung

    Im Geburtenregister werden folgende Daten beurkundet:

    • die Vor- und Familiennamen des Kindes,
    • Ort, Tag und Stunde der Geburt sowie das Geschlecht des Kindes,
    • die Vor- und Familiennamen der Eltern
    • auf Wunsch eines Elternteils seine rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.

    Mutter des Kindes ist die Frau, die das Kind geboren hat.

    Vater des Kindes ist bei einer verheirateten Mutter der Ehemann. Ist das Kind nach dem Tod des Ehemannes geboren, gilt dieser Mann als Vater, sofern die Geburt innerhalb von 300 Tagen nach dessen Tod stattfand. Ist die Mutter geschieden und das Kind nach Rechtskraft des Scheidungsurteils geboren, gilt der frühere Ehemann nicht als Vater des Kindes.

    Ist die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet, kann bei der Geburtsbeurkundung ein Mann nur dann als Vater eingetragen werden, wenn dieser die Vaterschaft bereits anerkannt hat. Andernfalls trägt die zuständige Stelle den Vater nachträglich in das Geburtenregister ein.

    Hinweise für Jesteburg: Geburtenregister: Auszug

    Allgemeine Informationen

    Das Geburtenregister wird mit folgenden Daten der Geburt eines Kindes geführt:

    • die Vor- und Familiennamen des Kindes,
    • Ort, Tag und Stunde der Geburt sowie das Geschlecht des Kindes
    • die Vor- und Familiennamen der Eltern
    • auf Wunsch eines Elternteils seine rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.

    Mutter des Kindes ist die Frau, die das Kind geboren hat.

    Vater des Kindes ist bei einer verheirateten Mutter der Ehemann. Ist das Kind nach dem Tod des Ehemannes geboren, gilt dieser Mann als Vater, sofern die Geburt innerhalb von 300 Tagen nach dessen Tod stattfand. Ist die Mutter geschieden und das Kind nach Rechtskraft des Scheidungsurteils geboren, gilt der frühere Ehemann nicht als Vater des Kindes.

    Ist die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet, kann bei der Geburtsbeurkundung ein Mann nur dann als Vater eingetragen werden, wenn dieser die Vaterschaft bereits anerkannt hat. Andernfalls trägt die zuständige Stelle den Vater nachträglich in das Geburtenregister ein.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

    Hinweise für Jesteburg: Geburtenregister: Auszug

    Das Geburtenregister wird bei dem Standesamt geführt, bei welchem sich der Personenstandsfall ereignet hat (Geburtsort nicht Wohnort zum Zeitpunkt der Geburt).

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Jesteburg - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Niedersachsenplatz 5

    21266 Jesteburg

    Öffnungszeiten

    Mo. 9.00 - 12.00 Uhr Di. 15.00 - 18.00 Uhr Mi. geschlossen Do. 9.00 - 12.00 Uhr Fr. 9.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 4183 9747-39

    Telefon Festnetz: +49 4183 9747-34

    E-Mail: standesamt-jesteburg@lkharburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Jesteburg: Geburtenregister: Auszug

    Für die Beantragung benötigt man in der Regel einen Personalausweis/Reisepass sofern man den Auszug für sich selbst beantragt.

    Andernfalls wird zusätzlich eine Vollmacht benötigt.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Jesteburg: Geburtenregister: Auszug

    Das Geburtenregister wird mit jedem Personenstandsfall des Kindes fortgeführt (z.B. Heirat, eigenes Kind, Adoption).

    Einen Geburtenregisterauszug benötigt man in der Regel für die Anmeldung zur Eheschließung.

    Sie haben die Möglichkeit, diese Dienstleistung auch online über das Serviceportal der Samtgemeinde Jesteburg in Anspruch zu nehmen. Als Zahlungsweisen stehen Ihnen paydirekt, giropay, Kreditkarte oder Lastschrift zur Verfügung.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Jesteburg: Geburtenregister: Auszug

    Der Geburtenregisterauszug kostet in einfacher Ausfertigung 10,00 €. Jede weitere Ausfertigung kostet bei gleichzeitiger Beantragung 5,00 €.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English