Geburtenregister

    Geburtenregister

    Beschreibung

    Im Geburtenregister werden folgende Daten beurkundet:

    • die Vor- und Familiennamen des Kindes,
    • Ort, Tag und Stunde der Geburt sowie das Geschlecht des Kindes,
    • die Vor- und Familiennamen der Eltern
    • auf Wunsch eines Elternteils seine rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.

    Mutter des Kindes ist die Frau, die das Kind geboren hat.

    Vater des Kindes ist bei einer verheirateten Mutter der Ehemann. Ist das Kind nach dem Tod des Ehemannes geboren, gilt dieser Mann als Vater, sofern die Geburt innerhalb von 300 Tagen nach dessen Tod stattfand. Ist die Mutter geschieden und das Kind nach Rechtskraft des Scheidungsurteils geboren, gilt der frühere Ehemann nicht als Vater des Kindes.

    Ist die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet, kann bei der Geburtsbeurkundung ein Mann nur dann als Vater eingetragen werden, wenn dieser die Vaterschaft bereits anerkannt hat. Andernfalls trägt die zuständige Stelle den Vater nachträglich in das Geburtenregister ein.

    Hinweise für Stelle: Geburtenregister

    Allgemeine Informationen

    Im Geburtenregister werden folgende Daten beurkundet:

    • die Vor- und Familiennamen des Kindes,
    • Ort, Tag und Stunde der Geburt sowie das Geschlecht des Kindes,
    • die Vor- und Familiennamen der Eltern
    • auf Wunsch eines Elternteils seine rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.

    Mutter des Kindes ist die Frau, die das Kind geboren hat.

    Vater des Kindes ist bei einer verheirateten Mutter der Ehemann. Ist das Kind nach dem Tod des Ehemannes geboren, gilt dieser Mann als Vater, sofern die Geburt innerhalb von 300 Tagen nach dessen Tod stattfand. Ist die Mutter geschieden und das Kind nach Rechtskraft des Scheidungsurteils geboren, gilt der frühere Ehemann nicht als Vater des Kindes.

    Ist die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet, kann bei der Geburtsbeurkundung ein Mann nur dann als Vater eingetragen werden, wenn dieser die Vaterschaft bereits anerkannt hat. Andernfalls trägt die zuständige Stelle den Vater nachträglich in das Geburtenregister ein.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Bürgerservice und Familie

    Adresse

    Hausanschrift

    Unter den Linden 18

    21435 Stelle

    Öffnungszeiten

    Montag: 08.30 - 12.00 Uhr Dienstag: 07.00 - 12.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag: 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Freitag: 08.30 - 12.00 Uhr 1. Sonnabend im Monat: 08.30 - 12.00 Uhr (darüber hinaus nach Vereinbarung)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4174 61-0

    Fax: +49 4174 61-60

    E-Mail: post@gemeindestelle.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 24.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Stelle: Geburtenregister

    Die benötigten Unterlagen finden Sie unter "Geburtenanmeldung".

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Stelle: Geburtenregister

    Die Geburt muss innerhalb einer Woche beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Stelle: Geburtenregister

    In Niedersachsen kostet eine Geburtsurkunde 10,00 €. (Weitere Exemplare kosten je 5,00 €.)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English