• Eschede (Landkreis Celle, Niedersachsen)
Erlaubnis für Versicherungsvermittler Befreiung

Erlaubnis für Versicherungsvermittlerinnen/Versicherungsvermittler Befreiung

Beschreibung

Produktakzessorische Versicherungsvermittlerinnen und produktakzessorische Versicherungsvermittler können sich auf Antrag von der Erlaubnispflicht befreien lassen.
Die Erlaubnisbefreiung können natürliche und juristische Personen (z.B. GmbHs) beantragen. Personengesellschaften benötigen eine eigene Erlaubnisbefreiung für jede geschäftsführende Gesellschafterin und jeden geschäftsführenden Gesellschafter.

Produktakzessorische Versicherungsvermittlerinnen und produktakzessorische Versicherungsvermittler, die von der Erlaubnispflicht befreit sind, müssen sich trotzdem registrieren und im Vermittlungsregister eintragen lassen.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei der Industrie- und Handelskammer (IHK), in deren Bezirk der Gewerbebetrieb seinen Betriebssitz hat.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Ansprechpartner

Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg

Adresse

Hausanschrift

Am Sande 1

21335 Lüneburg

Kontakt

Telefon Festnetz: 04131 742424

Fax: 04131 742180

E-Mail: service@lueneburg.ihk.de

Version

Technisch erstellt am 15.12.2009

Technisch geändert am 19.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Celle

Adresse

Hausanschrift

Biermannstraße 29

29221 Celle

Postanschrift

Postfach 3211

29232 Celle

Version

Technisch erstellt am 16.12.2009

Technisch geändert am 09.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

Adresse

Hausanschrift

Friedrichswall 1

30159 Hannover

Postanschrift

Postfach 1 01

30001 Hannover

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

Kontakt

Telefon Festnetz: 0511 120-5521

E-Mail: ea@niedersachsen.de

Version

Technisch erstellt am 17.12.2009

Technisch geändert am 09.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
  • für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
    • Unternehmenssitz in Deutschland:
      • bei in einem Register eingetragenen Unternehmen: Auszug aus dem Handelsregister beziehungsweise dem Partnerschaftsregister
      • ansonsten eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (z.B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))
    • Unternehmenssitz im Ausland:
      • Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen
  • Erklärung der Auftraggeberin/des Auftraggebers über die persönliche Zuverlässigkeit, Qualifikation und die geordneten Vermögensverhältnisse der Versicherungsvermittlerin/des Versicherungsvermittlers/
  • Nachweis über das Bestehen einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (Bescheinigung eines in Deutschland zugelassenen Versicherungsunternehmens)

Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) muss das Antragsformular lediglich für die juristische Person ausgefüllt werden. Alle personenbezogenen Unterlagen müssen für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen eingereicht werden (z.B. Personalpapiere). Für die juristische Person ist außerdem ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister erforderlich.

Personengesellschaften (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH & Co. KG) sind als solche nicht erlaubnisfähig. Daher benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter/jede geschäftsführende Gesellschafterin die Erlaubnis. Für jede dieser Personen sind ein ausgefülltes Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen einzureichen.

Voraussetzungen

  • Die Vermittlung von Versicherungen erfolgt nur in Ergänzung zu anderen Produkten und Dienstleistungen.
    • Beispiel: Eine Autohändlerin vermittelt beim Verkauf von Autos auch Kfz-Versicherungen.
  • Die Tätigkeit als Versicherungsvermittlerin/Versicherungsvermittler erfolgt unmittelbar
    • im Auftrag einer Versicherungsvermittlerin/eines Versicherungsvermittlers oder mehrerer Vermittlerinnen/Versicherungsvermittler mit Erlaubnis oder
    • im Auftrag eines oder mehrerer Versicherungsunternehmen.
  • Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit folgenden Voraussetzungen:
    • Die Mindestversicherungssumme beträgt 1,13 Millionen Euro pro Versicherungsfall beziehungsweise 1,7 Millionen Euro für alle Versicherungsfälle pro Jahr.
    • Die Versicherung gilt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sowie in den EWR-Staaten.
  • Die Auftraggeberin/der Auftraggeber gibt eine Erklärung ab über
    • die persönliche Zuverlässigkeit,
    • die Qualifikation und
    • die geordneten Vermögensverhältnisse der Versicherungsvermittlerin/des Versicherungsvermittlers.

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Es müssen keine Fristen beachtet werden. Die Tätigkeit darf aber erst aufgenommen werden, wenn die Befreiung erteilt wurde.

Kosten

Es fallen Gebühren nach der Gebührensatzung der zuständigen Stelle an.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 13.09.2018

Version

Technisch erstellt am 06.11.2013

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

produktakzessorische Versicherungsvermittler, produktakzessorische Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittler

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024