Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung im Reisegewerbe

    Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung im Reisegewerbe

    Beschreibung

    Wer ein Reisegewerbe betreibt, muss grundsätzlich die Vorschriften des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) sowie des Niedersächsischen Gesetzes über die Feiertage (NFeiertagsG) beachten. Eine Ausnahme von der Sonn- und Feiertagsruhe gilt für das Anbieten (Feilbieten) von Waren sowie für gastgewerbliche Tätigkeiten im Reisegewerbe. Außerdem gelten die Ausnahmebestimmungen für selbständige Gewerbetreibende, die andere Personen im Rahmen ihres Geschäftsbetriebs aufsuchen.

    Weitere Ausnahmen müssen auf schriftlichen Antrag durch die zuständige Stelle ausdrücklich zugelassen werden. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der gewöhnliche Aufenthalt ist.

    Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

    Ansprechpartner

    Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Cuxhaven

    Adresse

    Hausanschrift

    Vincent-Lübeck-Straße 2

    27474 Cuxhaven

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten der Kreisverwaltung Allgemeine Öffnungszeiten Sie können bei Bedarf auch individuelle Termine vereinbaren. Montag 8:00 bis 12:00 Uhr 13:30 bis 15:30 Uhr Dienstag 8:00 bis 12:00 Uhr 13:30 bis 15:30 Uhr Mittwoch 8:00 bis 12:00 Uhr 13:30 bis 15:30 Uhr Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr 13:30 bis 15:30 Uhr Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr ------------------

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04721 66-2061

    Fax: 04721 66-270138

    E-Mail: ea@landkreis-cuxhaven.de

    Version

    Technisch erstellt am 03.08.2013 (von: Webservice, Landkreis Cuxhaven)

    Technisch geändert am 23.04.2024 (von: Witte, Farina Isabell)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 21

    21762 Otterndorf

    Behindertenparkplatz: Hadler Platz
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Hadler Paltz
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4751 91900

    Fax: +49 4751 919103

    E-Mail: zentrale@land.hadeln.de

    Internet

    Bankverbindung

    Samtgemeinde Land Hadeln

    Empfänger: Samtgemeinde Land Hadeln

    IBAN: DE56 2925 0000 0152 1000 83

    BIC: BRLADE21BRS

    Bankinstitut: Weser-Elbe Sparkasse

    Samtgemeinde Land Hadeln

    Empfänger: Samtgemeinde Land Hadeln

    IBAN: DE12 2419 1015 0270 2614 00

    BIC: GENODEF1SDE

    Bankinstitut: Volksbank Stade-Cuxhaven

    Weitere Informationen

    Für die Menschen mit Behinderungen: Bitte nutzen Sie unseren Bürgerservice im Bürgerbüro der Samtgemeinde Land Hadeln für alle Ihre Belange. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter!

    Version

    Technisch erstellt am 28.05.2015 (von: Malmus, Cordula)

    Technisch geändert am 21.03.2023 (von: Malmus, Cordula)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Postanschrift

    Postfach 1 01

    30001 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 120-5521

    E-Mail: ea@niedersachsen.de

    Version

    Technisch erstellt am 17.12.2009 (von: Anja Reichelt)

    Technisch geändert am 08.10.2024 (von: Witte, Farina Isabell)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • ggf. Personalausweis oder Reisepass
    • Handelsregisterauszug
    • Reisegewerbekarte
    • ggf. Unterlagen, die das Vorhaben dokumentieren

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 40.1.22.7 an.

    Gebühr ab 0.0 EUR bis 59.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 13.09.2018

    Version

    Technisch erstellt am 29.10.2013 (von: Krause, Angela)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung im Reisegewerbe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)